Bei Dämmerung, Nebel, Dunkelheit oder wenn es die Witterung sonst erfordert, ist laut ÖNORM EN 12352 der Beginn einer Absperrung im Straßenverkehr durch Warnleuchten zu kennzeichnen. Gelbe Warnleuchten: werden verwendet, wenn an beiden Seiten der Absperrung vorbeigefahren werden kann, sowie für seitliche Einengungen Rote Warnleuchten: werden für Längsabsperrungen verwendet, zur Kennzeichnung von Hindernissen und wenn nur links an einer Absperrung vorbeigefahren werden kann Weiße Warnleuchten: werden für Längsabsperrungen verwendet, zur Kennzeichnung von Hindernissen und wenn nur rechts an einer Absperrung vorbeigefahren werden kann Erfordert bspw. ein geänderter Fahrstreifenverlauf zur besseren Erkennbarkeit eine besondere Kennzeichnung, sollte auf jeden Fall eine Lichtlaufanlage mit weiß-gelbem oder gelbem Blinklicht eingerichtet werden. Die Leuchtensteuerung kann je nach Bedarf synchronblinkend, wechselblinkend, als Lauflicht oder als Dauerlicht erfolgen.Kann bei einer Absperrung nur auf der linken Seite vorbeigefahren werden, müssen rote Warnleuchten auf den Absperrungen montiert werden.
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