Rundgewinde-Armaturen sind als Schalenarmatur nach EN 14 420-1 (vormals DIN 2817), als Dampfarmatur nach EN 14 423 (vormals DIN 2826), mit glattem oder gerilltem Schlauchstutzen, mit Anschweißstutzen oder mit Rund-Außen- bzw.
So empfehlen wir zur Einbindung unserer Dampfschläuche nur die zugelassenen Dampfarmaturen mit Dampfhalbschalen, die aufeinander abgestimmt nach DIN EN 14423 (vormals DIN 2826) gefertigt werden.