Kratos Safety | Anschlagpunkte, Dreibäume
Zweiteiliger, transportierbarer Verankerungspunkt mit zwei Anschlagpunkten zur Personensicherung oder für Hebearbeiten in schwer zugänglichen, engen Räumen wie Behältern, Silos, Kanalisationen, Schächten.
Kratos Safety | Anschlagpunkte, Dreibäume
Winde mit automatischem Bremssystem für Dreibaum K zum Heben und Senken von Personen oder Lasten.
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Am Anschlagpunkt wird die Fallschutz-Ausrüstung befestigt. Anschlagpunkte müssen eine Mindestfestigkeit von 12 kN aufweisen und sie sind mit „EN 795“ gekennzeichnet.
Der Anschlagpunkt sollte immer so gewählt werden, dass der freie Fall auf ein Minimum beschränkt wird. Ideal liegt er möglichst senkrecht oberhalb des Anwenders, um im Falle eines Absturzes ein Pendeln zu vermeiden.
Ja, es müssen zertifizierte Anschlagpunkte für Absturzsicherungssysteme verwendet werden, da nur diese den im Fall eines Absturzes auftretenden Kräften standhalten können.
Anschlagpunkte müssen der EN 795 entsprechen bzw. eine ausreichend dimensionierte tragfähige Struktur mit einer Mindestfestigkeit von 12 kN (~1,2 t) haben.
Keine geeigneten Anschlagpunkte sind:
einseitig offene Träger
Rohr oder Kabelleitungen
Kräne
Kettenzüge
Geländer
offene Haken
Ein zugelassener Anschlagpunkt sollte als solcher gekennzeichnet sein. Aus der Kennzeichnung sollte hervorgehen, für wie viele Personen und für welche Art der PSA die ASE (Anschlageinrichtungen) freigegeben ist. Das Datum der letzten Prüfung sowie der Prüfende und dessen Unterschrift sollten ebenfalls erkennbar sein.
Anschlageinrichtungen (ASE) sind Einrichtungen mit einem oder mehreren Anschlagpunkten zum Anschlagen bzw. Befestigen von Auffangsystemen.
Es können ASE nach EN 795 bzw. EN 516 (vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen – Einrichtungen zum Betreten des Daches – Laufstege, Trittflächen und Einzeltritte) und EN 517 (Sicherheitsdachhaken) ONR 22219-1 (Ausführung von Sicherheitssystemen für Arbeiten auf Dächern), aber auch andere geeignete Anschlageinrichtungen ausgewählt werden.
Die EN 795 unterscheidet ASE vom Typ A1, A2, B, C, D und E.
ASE können entweder als standardisierte, bauaufsichtlich zugelassene Einzelanschlagpunkteoder als standortspezifisch hergestellte Anschlagpunkte und Seilführungs- oder Sicherungssysteme ausgeführt sein.
ASE sind (gemäß Definition BGR 198) dann geeignet, wenn sich das befestigte Auffangsystem nicht von der ASE lösen kann und die Tragfähigkeit nach den technischen Baubestimmungen oder durch Prüfung nachgewiesen ist.
Die Tragfähigkeit muss dabei für eine Person mindestens 7,5 kN (= 6 kN * 1,25) betragen.
Für jede weitere Person ist diese Last um 1,25 kN (= 1 kN * 1,25) zu erhöhen (2 Pers. = 8,75 kN).
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