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In anderen Ländern gelten andere Normen und Gesetze – auch im Bereich der Verkehrsabsicherung. Aus diesem Grund muss vorher immer genau abgeklärt werden, ob ein Verkehrsschild in anderen Ländern verwendet werden kann.
Die Größe von Verkehrsschildern und Hinweisschildern wird von der Behörde vorgeschrieben. Die Informationen sollten in der Ausschreibung ersichtlich sein. Für die Auswahl der Formatgröße ist in erster Linie die Verkehrsbedeutung der Straße maßgeblich, jedoch sind auch örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es gibt Formatgrößen für Landesstraßen und Hauptstraßen in Ortsgebieten, für außergewöhnliche Gefahrenstellen, untergeordnete Straßen und sonstige Straßen in Ortsgebieten. 480 mm gelten für die Stadt, 670 mm in Freiland und Stadt und 960 mm für Freiland und Autobahn.