Petzl | Verbindungsmittel, Bandfalldämpfer
Längenverstellbares Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung in Verbindung mit Halteösen. Durch die Klemmnocken des GRILLON kann die Länge stufenlos eingestellt werden.
Petzl | Verbindungsmittel, Bandfalldämpfer
Doppeltes Verbindungsmittel aus Dynamikseil mit integriertem Falldämpfer zu einem Y-System (Klettersteig-Prinzip) zusammengeführt. Durch wechselseitiges Einhängen der Verbindungsmittel ist eine permanente Sicherung gewährleistet.
Petzl | Verbindungsmittel, Bandfalldämpfer
Bandfalldämpfer zum Verbinden des mitlaufenden Auffanggeräts ASAP mit einem Auffanggurt. Der beim Sturz entstehende Fangstoß wird durch das Aufreißen der Spezialvernähung absorbiert.
Petzl | Verbindungsmittel, Bandfalldämpfer
Bandfalldämpfer zum Verbinden des mitlaufenden Auffanggeräts ASAP oder ASAP LOCK mit einem Auffanggurt. Der beim Sturz entstehende Fangstoß wird durch das Aufreißen des Gurtbands absorbiert.
Petzl | Verbindungsmittel, Bandfalldämpfer
Bandfalldämpfer ausschließlich zur Kombination mit dem mitlaufenden Auffanggeräts ASAP oder ASAP Lock. Der beim Sturz entstehende Fangstoß wird durch das Aufreißen das Gurtbands reduziert.
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Das Verbindungsmittel stellt eine Verbindung zwischen dem Auffanggurt am Körper und dem jeweiligen Anschlagpunkt her. Hierbei kann es sich entweder um ein flexibles Seil bzw. Gurtband oder ein Höhensicherungsgerät handeln.
Der Falldämpfer muss so auslösen, dass die maximale Kraft, die beim Sturz auf die Person einwirkt, unter 6 kN bleibt. Bei Bandfalldämpfern erfolgt das durch Aufreißen und Verlängern des Bandfalldämpfers.
Abseilgeräte können üblicherweise sowohl von Links- als auch von Rechtshändern verwendet werden.
Die Verwendungsdauer von Bandfalldämpfern liegt bei den meisten Herstellern bei maximal 10 Jahren. Je nach Intensität des Gebrauchs und der Pflege ist die tatsächliche Verwendungsdauer jedoch kürzer. Durch die gesetzlich vorgeschriebene periodische Überprüfung der Bandfalldämpfer durch eine sachkundige Person wird die Einsatztauglichkeit regelmäßig neu bewertet und schriftlich dokumentiert.
Verbindungsmittel, bewegliche Führungen sowie einziehbare Verbindungsmittel von Höhensicherungsgeräten dürfen nicht ungeschützt über scharfe Kanten geführt werden.
Verbindungsmittel dürfen nicht durch Verknoten befestigt, gekürzt oder verlängert werden. Verbindungsmittel mit Falldämpfern müssen so angeschlagen werden, dass die Funktion der Falldämpfer nicht beeinträchtigt wird.
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