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Mann mit Absturzsicherung arbeitet an einem Strommast

Absturzsicherung, Rettungssysteme

Eine Absturzsicherung ist für Arbeiten in der Höhe unerlässlich, um Stürzen und Verletzungen vorzubeugen.

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Absturzsicherung – unverzichtbar für Arbeiten in luftiger Höhe

Knapp ein Drittel aller Arbeitsunfälle in Österreich geht auf Sturz oder Fall zurück. Um solche Unfälle zu vermeiden, muss die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) immer auf den Träger und auf die entsprechende Tätigkeit abgestimmt sein. Grundlage für eine fundierte Absturzsicherung ist die gesetzlich vorgegebene und schriftlich zu dokumentierende Arbeitsplatzevaluierung, die von einer rechtlich dafür zugelassenen Sicherheitsfachkraft durchgeführt werden muss. Nur so kann die Sicherheit bei Arbeiten an Fassaden, auf Dächern oder an anderen erhöhten Standorten gewährleistet werden.

Auf einen Blick
    Mann bei Arbeiten an einem Brückenpfeiler
    Bei Arbeiten an erhöhten Standorten besteht immer die Gefahr eines Absturzes. Mit passenden und ordnungsgemäß geprüften Absturzsicherungen ist die Sicherheit der Anwender gewährleistet.

    Gesetzliche Grundlagen für Absturzsicherungen und Fallschutzsysteme

    Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz gehört zu den sensibelsten Themen im Arbeitsschutz – immerhin geht es um potenziell tödliche Risiken. Deswegen wird sie der PSA-Kategorie III (hohes Risiko) zugeordnet. Die Pflichten für Firmen sind in der PSA-Verordnung und im Arbeitnehmerschutzgesetz genau festgelegt.

    Neben der Vollständigkeit und dem richtigen Einsatz der Absturzsicherung ist auch eine regelmäßige Überprüfung und Wartung der Komponenten wie Auffanggurt, Verbindungsmittel, Bandfalldämpfer bzw. Höhensicherungsgerät und Schutzhelm nicht nur essenziell, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Von einer fach-/sachkundigen Person muss PSA gegen Absturz zumindest einmal jährlich überprüft werden – je nach Einsatzhäufigkeit kann es erforderlich sein, die PSAgA öfter zu überprüfen. Dabei wird auf eventuelle Verschleißerscheinungen, Schäden durch chemische Einwirkungen, die Funktion der Verschlüsse und Karabiner sowie die korrekte Kennzeichnung der Schutzausrüstung geprüft – die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, oder nach einem Absturzereignis darf die Absturzsicherung auf keinen Fall weiter benutzt werden. Auch die Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Dokumentation der Überprüfungen der Ausrüstung gibt der Gesetzgeber vor.

    Es gibt also hinsichtlich PSA gegen Absturz viele exakte gesetzliche Vorgaben für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Gerne kümmert sich Haberkorn um die professionelle und fachgerechte Überprüfung bzw. Wartung Ihrer Absturzsicherungen. Tragen Sie einfach in der jeweiligen Zeile des Formulars die Menge der zu überprüfenden Teile ein und senden Sie das Formular mittels Button ganz unten an uns. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen!

    Außerdem bilden wir Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einerseits in der Schulung zur „Sach-/Fachkundigen Person“ für Überprüfung von PSA gegen Absturz“ aus und übernehmen andererseits im Zuge einer Vor-Ort-Schulung zum Thema Absturzsicherung die Unterweisung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unserem Partner Certific. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Broschüre.

    René Hynek, Geschäftsführer von Certific im Interview
    Bernhard Bär, Arbeitsschutz Sortimentsmanager von Haberkorn im Interview


    Absturzsicherung prüfen und verwalten mit LiSA – Life Safety System

    Mit dem Life Safety System (LiSA) kann PSA gegen Absturz spielend leicht verwaltet und dokumentiert werden. Mit der App kann jederzeit geprüft werden, ob Absturzsicherungen der Marke A. Haberkorn für den Gebrauch freigegeben sind – so einfach geht’s:

    • Jede PSA gegen Absturz der Marke A. Haberkorn ist mit einem LiSA-Chip versehen.

    • kostenlose LiSA-App herunterladen und auf „Safety-Check“ klicken

    • via QR-Code oder NFC-Technologie den LiSA-Chip auf der PSA gegen Absturz scannen

    • Schon zeigt die Ampel den Status der Absturzsicherung an.

      • Grün: Absturzsicherung ist freigegeben und einsatzbereit.

      • Gelb: PSA muss im LiSA-System aktiviert werden. Jede A. Haberkorn Absturzsicherung mit LiSA hat eine weltweit einzigartige Identität und ist bereits im LiSA-System hinterlegt. Sie wartet nur noch auf die Aktivierung. Dafür ist eine Registrierung auf www.life-safety.at erforderlich.

      • Rot: Absturzsicherung ist nicht freigegeben. Jährliche Überprüfung fehlt oder PSA gegen Absturz ist defekt.

    Mit LiSA können die Prüfungen für PSA gegen Absturz spielend leicht dokumentiert werden. Mit der LiSA-Online-Plattform, abrufbar unter www.life-safety.at, sind nicht nur alle Informationen übersichtlich auf einen Blick zu sehen, sondern es werden gleichzeitig die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungspflichten erfüllt.

    Die Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA CERT GMBH bescheinigt, dass das System „PSA Verwaltungssystem LiSA“ die Anforderungen für ein TÜV Austria – zertifiziertes System erfüllt.

    Hier erfahren Sie noch mehr Einzelheiten zu LiSA und den Vorteilen des innovativen Prüf- und Dokumentationssystems für Ihre Absturzsicherung.

    Logo LiSA – Life Safety System
    Dank LiSA wissen Sie jederzeit, ob Ihre Absturzsicherungen zur Verwendung freigegeben sind, und dokumentieren die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen spielend einfach.

    Die Auswahl der passenden Absturzsicherungen

    Es ist zu beachten, dass nicht für jede Tätigkeit dieselbe Fallschutztechnik sinnvoll ist. Welche Absturzsicherung die richtige ist, hängt immer von der Tätigkeit, der Situation und der Trägerin oder dem Träger ab. Generell sind vor der Anschaffung einer PSA gegen Absturz die Anforderungen an das Produkt und die Risikosituation genau zu analysieren. Wir beraten Sie sehr gerne.

    Bernhard Bär

    Einfach da.

    Bernhard Bär
    Sortimentsmanager Arbeitsschutz

    Die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten von Absturzsicherungen

    Laut EN 363 werden Absturzsicherungen in diverse Systeme unterteilt. Generell gehören zu einem System eine Anschlageinrichtung, ein Befestigungssystem und ein Auffanggurt. Es werden also jeweils Haltegurte oder Auffanggurte mit geeigneter PSA wie zum Beispiel Verbindungsmitteln nach EN 354, Falldämpfern nach EN 355, Auffanggeräten mit beweglichen Führungen nach EN 353-2 oder Verbindungselementen nach EN 362 zu entsprechenden Systemen zusammengefügt. Die Komponenten werden entsprechend den Anwendungsbereichen ausgewählt. Je nachdem, für welchen Einsatzzweck die Absturzsicherung benötigt wird und welchen Anforderungen sie gerecht werden muss, gibt es also unterschiedliche Anwendungsmöglichkeiten für Absturzsicherungen. Die Systeme dürfen nur von geschultem und trainiertem Personal genutzt werden. Außerdem ist zu beachten, dass bei der Verwendung von PSAgA immer zwei Personen erforderlich sind – es gibt bei der Anwendung von Absturzsicherungen keine Alleinarbeitsplätze.

    Besonders wichtig zu wissen ist, dass die Benutzungsdauer von PSA gegen Absturz je nach Material und Beanspruchung unterschiedlich ist. Dies ist in der Bedienungsanleitung geregelt. Von einer Fach-/Sachkundigen Person werden eventuelle Verschleißerscheinungen, Schäden durch gefährliche chemische Einwirkung, Funktion der Verschlüsse und Karabiner sowie die korrekte Kennzeichnung der Schutzausrüstung geprüft.

    Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, oder nach einem Absturzereignis darf die Absturzsicherung auf keinen Fall weiter benutzt werden.

    Wir kümmern uns darum, dass Ihre Absturzsicherung von Profis überprüft und gewartet wird. Auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort!

    Bernhard Bär

    Einfach da.

    Bernhard Bär
    Sortimentsmanager Arbeitsschutz
    • Rückhaltesystem

      • Das Verbindungsmittel wird in der Länge so eingestellt, dass es kürzer ist als der Abstand von der Anschlageinrichtung zur Absturzkante – sie halten die Benutzerin oder den Benutzer so von Bereichen mit Absturzgefahr fern und sind nicht dafür vorgesehen, Stürze aufzufangen. Dadurch wird auch der Bewegungsradius durch Rückhaltesysteme eingeschränkt. Typische Komponenten eines Rückhaltesystems sind:

        • Körperhaltevorrichtung: Zum Einsatz kommen Haltegurte oder Auffanggurte, wobei generell Auffanggurte zu empfehlen sind.

        • Verbindungsmittel nach EN 354 oder EN 358

        • Falldämpfer nach EN 355

        • mobile Anschlageinrichtung nach EN 795, eine ortsfeste – also fixe – Anschlageinrichtung zum Beispiel nach DIN EN 795 oder ein sicheres Bauwerk (statisch nachgewiesen)

    Oft kommen Rückhaltesysteme bei Arbeiten auf Dächern zum Einsatz.

    Zeichnung eines Rückhaltesystems

    • Arbeitsplatzpositionierungssystem

      • Dieses System ermöglicht der Benutzerin oder dem Benutzer durch Hineinlehnen in das System oder das Hängen im System eine Positionierung an der Arbeitsstelle, bei der ein freier Fall verhindert wird. Dadurch muss sich die Benutzerin oder der Benutzer nicht festhalten und kann mit beiden Händen seine Arbeit verrichten. Es sind Auffanggurte mit integriertem Haltegurt (Halteösen) zu verwenden – von der Verwendung von Haltegurten wird abgeraten. Zusätzliche Sicherungen zum Beispiel in Form eines Auffangsystems können erforderlich sein.

    Üblicherweise kommen Arbeitsplatzpositionierungssysteme bei Arbeiten an Seilbahnstützen oder Masten zum Einsatz.

    Zeichnung eines Arbeitsplatzpositionierungssystems

    • System für seilunterstützten Zugang

      • Dieses System wird auch Zweiseiltechnik genannt, es handelt sich um ein Zugangs- und Positionierungsverfahren mit Seilen. Sie ermöglichen es der Benutzerin oder dem Benutzer, in das System gelehnt oder im System hängend den Arbeitsplatz so zu erreichen, dass ein freier Fall verhindert oder aufgehalten wird. Außerdem ermöglichen sie das Auf- und Abbewegen am Arbeitsplatz. Auch der freihändige Einstieg in Silos bzw. Schächte ist mit diesem System möglich. Arbeiten mit seilunterstütztem Zugang erfordern eine spezielle Qualifikation der Benutzerin oder des Benutzers und des Aufsichtsführers und müssen von mindestens 2 Personen und unter Aufsicht einer geeigneten Person durchgeführt werden. Zum Einsatz kommen ein Arbeitsseil (Tragesystem) sowie ein Sicherungsseil (Sicherungssystem) mit getrennten Anschlagpunkten – beide Seile werden am selben Gurt befestigt. Arbeitsseil = Arbeitspositionierung – Zentrale Halteöse vorne EN 358. Sicherungsseil = Auffangsystem – Auffangöse EN361. Eingesetzt wird diese Anwendung vor allem bei Felsräumungen, bei Fassadenreinigungen, bei Industriekletterern oder bei Rettungseinsätzen.

    Zeichnung eines Systems für seilunterstützten Zugang

    • Auffangsystem

      • Dieses System dient dem Auffangen eines freien Falls. Jedes Auffangsystem muss für den konkreten Arbeitsplatz geeignet sein, den ergonomischen und gesundheitlichen Erfordernissen genügen und an den Anwender angepasst werden können. Die Verwendung von Auffanggurten mit Rücken- und/oder Brustöse sowie eines dämpfenden Elements wie bspw. Falldämpfern oder Höhensicherungsgeräten ist verpflichtend, um die Sturzhöhe und die auftretenden Kräfte so gering wie möglich (max. 6 kN) zu halten. Es gibt verschiedene Arten von Auffangsystemen: mitlaufende Auffanggeräte an beweglichen Führungen nach EN 353-2, Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfern nach EN 354 und Höhensicherungsgeräte nach EN 360. Welche Komponenten zur Verwendung kommen, hängt sehr stark vom Ort des Anschlagpunktes und den daraus resultierenden Sturzfaktoren ab.

    Auffangsysteme kommen zum Einsatz, wenn Rückhaltesysteme nicht angewendet werden können, nicht sinnvoll oder nicht vorhanden sind.

    Zeichnung eines Auffangsystems

    • Rettungssystem

      • Im Falle eines Sturzes in ein Auffangsystem müssen geeignete Rettungssysteme zur Verfügung stehen, um die verunfallte Person zu bergen. Bereits nach ca. 2 bis 5 Minuten stellt sich die Handlungsunfähigkeit der verunfallten Person ein. Nach 10 bis 20 Minuten kann eine im Gurt hängende Person ein Hängetrauma und damit irreversible Körperschäden erleiden und nach 20 Minuten sind lebensbedrohliche Zustände zu erwarten. Rettungssysteme verhindern bei solchen Rettungsvorgängen den freien Fall der zu rettenden Person und des Retters und ermöglichen ein Herablassen bzw. Heben der zu rettenden Person zu einem sicheren Ort. Die Auswahl eines geeigneten Rettungssystems erfolgt auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung, es sollte immer in der Nähe des Einsatzortes bereitgestellt werden.

    Zeichnung eines Rettungssystems


    Die drei Fallfaktoren beim Einsatz von Fallschutz

    Der Sturzfaktor, umgangssprachlich auch Fallfaktor genannt, gibt das Verhältnis der Fallhöhe zur Länge des Verbindungsmittels an und ist zudem eine wichtige Kennzahl für die maximale Belastung von Auffangsystemen.

    Sturzfaktor = Sturzhöhe/Länge des Seils (Verbindungsmittel)

    Die Kraft, die bei einem Sturz auf den Körper einwirkt, nennt man Fangstoß. Bei einem ungedämpften Sturz aus einer Höhe von einem Meter und mit 100 kg Gewicht in die Absturzsicherung kann der Fangstoß bis zu 13 kN erreichen. Der maximal zulässige Fangstoß ist für alle Systeme mit 6 kN festgelegt.

    Bei der Anwendung von Absturzsicherungen müssen die drei Fallfaktoren also immer berücksichtigt werden. Sie bestimmen die Positionierung des Anschlagpunktes und dienen der Bestimmung der potenziellen Fallstrecke des Anwenders. Mithilfe der Fallfaktoren kann sichergestellt werden, dass es bei einem Absturz zu keiner Berührung mit der darunterliegenden Ebene kommen kann.Vor Arbeitsbeginn ist immer der nötige Freiraum unter der Absturzstelle zu berechnen.

    Grundsätzlich muss immer die Absturzhöhe auf ein Mindestmaß beschränkt werden.Darauf abgestimmt ist die Lage zur Anschlageinrichtung (Anschlagpunkt) zu wählen. Es dürfen in einem Auffangsystem nur Auffanggurte nach EN 361 verwendet werden. Inklusive der Beschläge, Karabiner und dem Dämpfungselement darf die Gesamtlänge des Verbindungsmittels maximal zwei Meter betragen.

    Unbedingt zu beachten ist, dass ein durchhängendes Verbindungsmittel ebenfalls die Fallhöhe verlängert. Je tiefer der Anschlagpunkt gewählt wird, desto mehr Freiraum ist unterhalb einer Absturzstelle einzurechnen.

    Fallfaktor 0: Der Anschlagpunkt liegt über Kopf – das Verbindungsmittel wird somit straff über dem Anwender gehalten.

    Fallfaktor 1: Der Anschlagpunkt liegt auf gleicher Höhe oder etwas über dem Befestigungspunkt des Auffanggurtes.

    Fallfaktor 2: Der Anschlagpunkt liegt unter dem Befestigungspunkt des Auffanggurtes.

    Zeichnungen zur Erklärung der Fallfaktoren 0 und 2
    Mithilfe des Fallfaktors wird sichergestellt, dass bei einem Absturz der Aufprall auf darunterliegende Ebenen verhindert wird.

    Absturzsicherungen für Anwender mit mehr als 100 kg Körpergewicht

    Grundsätzlich unterliegen alle A.Haberkorn Produkte der Baumusterprüfung und werden gemäß der zugehörigen Europanorm durch ein notifiziertes Prüfinstitut geprüft. Da für die Fallversuche je nach Ausrüstung entweder ein Prüftorso oder eine Stahlmasse mit 100 kg verwendet werden, stellen sich Anwender häufig die Frage, ob die Produkte auch bei mehr als 100 kg Körpergewicht verwendet werden können und ausreichend Schutz bieten.

    Es gilt zu beachten, dass das Gewicht in Beziehung mit der Fallhöhe und dessen Verbindungsmittel gesehen werden muss, und dass sich eine starre Prüfmasse anders verhält, als ein menschlicher Körper. Die korrekte Fragestellung wäre demnach: „Können bei fachgemäßer Anwendung durch einen Benutzer über 100 kg Körpergewicht Sturzenergien entstehen, für die A.Haberkorn Produkte nicht ausgelegt sind?“.

    Um diese Frage zu beantworten, hat A.Haberkorn interne Prüfungen für alle betroffenen Produkte durchgeführt und die Faktoren „Material“ und „Mensch“ analysiert.

    • Material: Bei Falltests mit einem Prüftorso mit 140 kg Gewicht hat sich herausgestellt, dass dieser bei allen Versuchen gehalten wurde und die Absturzsicherung nicht bis in ihren Grenzbereich belastet wurde. Die Produkte sind also für Belastungen durch eine System-Nennlast (Körpergewicht + Kleidung + Ausrüstung) von mehr als 100 kg Gewicht ausgelegt.

    • Mensch: Beim Test mit 140 kg zeigte sich, dass im ungünstigsten Fall (Sturzfaktor 2) das kraftabsorbierende Element der Absturzsicherung (z. B. Falldämpfer) auf seine maximale Länge aufgerissen und seine Energieaufnahme ausgereizt wurde. Die entstehende Restenergie liegt in diesem Fall nicht unter dem geforderten Wert von 6kN.

    Daraus ergeben sich folgende Einschränkungen:

    Auffangsysteme

    Rückhaltesysteme

    Systeme für seilunterstützten Zugang

    Positionierungssysteme

    Rettungssysteme

    Nur für Anwendungen mit Schutzfaktor ≤ 1

    Keine Einschränkungen

    Nur für Anwendungen mit Schutzfaktor ≤ 1

    Keine Einschränkungen

    Anwendung lt. Benutzungseinschränkungen des jeweiligen Rettungssystems


    Sicher arbeiten in beengten Räumen

    Im Allgemeinen versteht man unter beengten Räumen Räume, die:

    • Gefahren für Gesundheit und/oder Sicherheit bergen können

    • nur eingeschränkte Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten bieten

    • von allen oder überwiegend vielen Seiten umschlossen sind

    • nicht für einen dauerhaften Aufenthalt ausgelegt sind

    • eine eingeschränkte Luftzirkulation besitzen

    Beim Befahren von Behältern, also der Arbeit in engen Räumen wie Kanälen, Tunneln, Lüftungs- und Aufzugsschächten oder Speicherbehältern, ist der Einstieg und Zugang beschränkt. Dadurch entstehen Gefahren: Man unterscheidet zwischen physischen und atmosphärischen Gefahren. Aus diesem Grund gibt es eine Reihe an gesetzlichen Bestimmungen und die passende PSA; allen voran die Absturzsicherung einerseits sowie qualitativ hochwertige Gasmesstechnik anderseits sind unerlässlich.

    Gesetzliche Bestimmungen beim Befahren von Behältern

    Neben dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind beim Befahren von Behältern folgende spezifische Bedingungen zu beachten:
    • Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung, AAV §§ 41, 59, 60

    • Bauarbeiterschutzverordnung, BauV §§ 120 und 122

    • Arbeitsmittelverordnung, AM-VO §§ 49, 50, 51

    • Verordnung explosionsfähige Atmosphären, VEXAT, besonders §§ 6, 17

    • Verordnung Persönliche Schutzausrüstung, PSA-V, besonders §§ 7, 14, 15

    • OVE/ÖNORM E 8001-4-706, Stand 2013-03-01 (früher: OVE-EN 1 Teil 4 § 65:1985)

    Weiters zu berücksichtigen sind:
    • Grenzwerteverordnung (GKV 2011)

    • Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF)

    • Explosionsschutzverordnung 1996, ExSV 1996

    • Flüssiggasverordnung (FGV)

    • Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGU 2014)

    • OVE/ÖNORM EN 60974-9 Stand 2011-03-01

    Gefahren beim Befahren von Behältern

    Physische Gefahren
    • Gefahr des Absturzes

    • Gefahr von herabfallenden Gegenständen

    • Lärm und damit einhergehende Schädigung des Gehörs

    Die richtige PSA, allen voran die Absturzsicherung sowie Kopfschutz, Atemschutz und Gehörschutz, ist beim Befahren von Behältern enorm wichtig.

    Atmosphärische Gefahren
    • brennbare, entflammbare und explosive Stoffe

    • gesundheitsgefährdende Schadstoffe in der Luft wie Gase, Dämpfe, Staub oder Rauch

    • Sauerstoffmangel und Hitze

    • Ertrinken

    • biologische Gefahrenstoffe

    Mithilfe von tragbaren Gasmessgeräten können diese Gefahren schon vor dem Einstieg in den beengten Raum entdeckt und dementsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

    In vier Stufen zum sicheren Arbeiten in beengten Räumen

    Unfälle in engen Räumen sind leider keine Seltenheit. Eine vorausschauende Planung der Arbeit im beengten Raum ist daher unabdingbar.

    1. Planen und Genehmigen: Eine Risikoeinschätzung gehört zu einer guten Planung dazu und kann Leben retten. Zunächst wird der jeweilige Raum einer der drei Risikostufen (niedriges Risiko, mittleres Risiko, hohes Risiko) zugeordnet.

    2. Sicherer Ein- und Ausstieg: Vor dem Einstig wird eine mögliche atmosphärische Gefahr durch Freimessen ermittelt, um sicherzustellen, dass ein gefahrloses Arbeiten möglich ist. Die Auswahl der richtigen Ausrüstung ist essenziell.

    3. Im Inneren arbeiten: Eine kontinuierliche Überwachung der Umgebungsluft ist notwendig, um sicherzustellen, dass sich die Sauerstoff- oder Gefahrstoffkonzentration nicht ändert.

    4. Rettung: Vor dem Betreten eines engen Raumes ist ein Rettungsplan zu erstellen. Vorrang sollten immer die Selbstrettung und die Rettung ohne Einstieg haben. Eine entsprechende Schulung ist unentbehrlich und sollte einmal jährlich wiederholt werden.

    Wir bieten Ihnen eine Basisausbildung und eine Ausbildung zur Aufsichtsführerin oder zum Aufsichtsführer für das Befahren von Behältern und den Einstig in enge Räume (CSE-Training – Confined Space Entry).

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